Frau B. geriet aus Unerfahrenheit in jungen Jahren in eine Überschuldungslage, aus der sie dann nicht mehr herauskam. Sie wurde zudem sehr früh Mutter.
Frau B. beantragte mit unserer Hilfe die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens. Heute ist sie bemüht, wieder Anschluss an das Arbeitsleben zu finden. Erleichtert wird ihr dies u.a. durch die Tatsache, dass Ihre Kinder inzwischen in den Kindergarten bzw. zur Schule gehen.
Herr K. konnte durch eine plötzlich eingetretene Arbeitslosigkeit und ein damit verbundenes reduziertes Einkommen den Abtrag für seine Eigentumswohnung sowie die zusätzlich eingegangenen Kreditverpflichtungen nicht mehr vertragsgemäß erfüllen. Aufgrund seines Alters war es für ihn schwierig, eine neue Arbeit zu finden.
Herr K. beantragte mit unserer Hilfe die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens. Heute lebt er als Mieter in seiner früheren Eigentumswohnung und zahlt Miete (statt Abtrag an die Bank).