Die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen wurden am 1. Juli 2019 erhöht. Die Pfändungsfreigrenze für Schuldner ohne Unterhaltsverpflichtungen wird von 1.139,99 Euro auf 1.179,99 Euro angehoben.
Die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen wurden am 1. Juli 2019 erhöht. Die Pfändungsfreigrenze für Schuldner ohne Unterhaltsverpflichtungen wird von 1.139,99 Euro auf 1.179,99 Euro angehoben.