Bereits beim Abschluss eines neuen Handyvertrags kann eine schlechte Schufa-Auskunft zum scheinbar unüberwindbaren Hindernis werden. Doch was ist das und wie setzt sie sich zusammen?
Geht es um den Abschluss neuer Verträge, z. B. um einen Miet- oder Kreditvertrag fällt meist ein Wort: die individuelle SCHUFA-Auskunft. Anhand der SCHUFA-Auskunft schätzen Unternehmen die Bonität des potenziellen Vertragspartners ein und entscheiden so darüber, ob er beispielsweise als Kreditnehmer oder Mieter infrage kommt. Vor allem eine negative SCHUFA-Auskunft entwickelt sich dabei rasch zum dunklen Schatten, der neue Vertragsabschlüsse kaum möglich macht.
Was ist die SCHUFA Auskunft?
Die Abkürzung SCHUFA steht für “Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung”. Ziel der Organisation ist es, potenziellen Kreditgebern Anhaltspunkte über die Bonität des Kreditnehmers zu liefern. Dabei agiert die SCHUFA als Auskunftei und sammelt über jeden Verbraucher eine Vielzahl von Daten, die für die Bonität relevant sind. Aus diesen Daten ermittelt sie ein Scoring, also einen Wert, der die Kreditwürdigkeit beschreibt. In der SCHUFA-Auskunft sind alle für die Bonitätseinschätzung relevanten Daten vorhanden. Dazu gehören zum einen persönliche Informationen, zum anderen aber auch laufende Verträge, schon vorhandene Ratenzahlungen und auch Verträge, bei denen der Verbraucher in Verzug geraten ist. All diese Informationen sind für die Bewertung des Zahlungsverhaltens relevant. Für die Bewertung der Bonität wird der SCHUFA-Score mit streng festgelegten Kriterien zur Hand genommen.
Neben den personenbezogenen Daten enthält die SCHUFA-Auskunft unter anderem Informationen über:
- bestehende Finanzierungen
- vorhandene Girokonten und Kreditkarten
- aktuelle Handyverträge
- Zahlungsstörungen
- mögliche Kündigungen wegen nicht ausgeglichener Verbindlichkeiten
- eventuell abgegebene Eidesstattliche Versicherungen
- vorhandene Haftbefehle
- Informationen aus Insolvenz- oder Restschuldbefreiungsverfahren
Wieso steht man in der SCHUFA?
Häufig wird angenommen, dass nur derjenige in der SCHUFA auftaucht, der mit negativen Einträgen zu kämpfen hat. Hierbei handelt es sich aber um einen Trugschluss. Tatsächlich gibt es nämlich kaum einen geschäftsfähigen Verbraucher, der nicht über eine eigene Datei in der SCHUFA verfügt. Jeder, der also irgendwann einmal einen Vertrag abgeschlossen hat, taucht auch in der Schufa auf. Dabei muss es sich nicht unbedingt um einen Handyvertrag handeln. Auch bei der Kontoeröffnung wird z.B. ein Vertrag ausformuliert, der dann in der SCHUFA vermerkt ist.
Allgemeine Vertragsinformationen sind generell SCHUFA-Einträge, die keinen negativen Einfluss auf das Scoring haben. Negativ sind lediglich Informationen zu eventuell eröffneten Insolvenzverfahren oder zu Verbindlichkeiten, die durch den Verbraucher nicht bezahlt wurden.
Wie kommt man an die SCHUFA-Auskunft?
Verbraucher, die wissen möchten, welche Informationen die SCHUFA über die eigene Person gespeichert hat und wie das eigene Scoring ausfällt, haben zwei Möglichkeiten. Zum einen können Sie den SCHUFA-BonitätsCheck beantragen, zum anderen besteht die Möglichkeit einer Selbstauskunft bei der Auskunftei:
- SCHUFA-Selbstauskunft: Die SCHUFA-Selbstauskunft kann generell nur bei der SCHUFA selbst beantragt werden. Die Selbstauskunft wird per Post zugestellt, kann aber bequem im Internet in Auftrag gegeben werden. Im Allgemeinen ist es ratsam, hin und wieder eine SCHUFA-Selbstauskunft zu beantragen, um zu kontrollieren, ob die gespeicherten Daten überhaupt korrekt sind. Einmal jährlich hat man einen Anspruch auf eine kostenfreie Kopie der bei der SCHUFA gespeicherten persönlichen Daten. Hierfür muss man bei der Bestellung auf Datenkopie nach Art. 15 DSGVO klicken.
- SCHUFA-BonitätsCheck: Möchten Verbraucher ihren potenziellen Vermieter oder Vertragspartner mit dem nötigen Bonitätsnachweis versorgen, ist das über den BonitätsCheck der SCHUFA möglich. Es gibt hier neben der Möglichkeit diesen Online zu bestellen auch verschiedene Kreditinstitute, die den BonitätsCheck als Serviceleistung anbieten. Dieser kann auch in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden, ist aber generell kostenpflichtig.
Was ist der SCHUFA-Score?
Der SCHUFA-Score setzt sich aus einer Vielzahl von Informationen und Daten zusammen. Beim Scoring geht es um die Frage, wie wahrscheinlich es ist, dass eine Person ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Daher ist es umso wichtiger, dass Verbraucher diese Daten regelmäßig auf Richtigkeit prüfen. Ob ein negativer SCHUFA-Eintrag oder ein schlechter Score vorliegt, lässt sich am besten über die Selbstauskunft herausfinden. Wem dabei auffällt, dass falsche SCHUFA-Einträge vorhanden sind, sollte sich mit der Auskunftei auseinandersetzen und eine Korrektur der Informationen beantragen.
Wie kommt man da wieder raus?
Fallen Verbrauchern in der eigenen Selbstauskunft beispielsweise falsche Daten auf, ist es dringend erforderlich dies der SCHUFA mitzuteilen. Nach Prüfung und Vorlage der entsprechenden Nachweise werden diese durch die SCHUFA entweder gelöscht oder korrigiert.
Aber auch negative Einträge, die an sich korrekt sind, bleiben nicht ewig bei der SCHUFA gespeichert. Sie verjähren und werden damit automatisch durch die Auskunftei gelöscht.
Eine Löschung nach sechs Monaten gilt beispielsweise für sämtliche Insolvenzverfahren, die erfolgreich abgeschlossen wurden.
Alle Kredit- und Konditionsanfragen, die Banken oder auch andere Finanzpartner bei der SCHUFA gestellt haben, werden nach 12 Monaten gelöscht.
Die Löschung von eingetragenen Zahlungsschwierigkeiten erfolgt drei Jahre, nachdem diese vollständig beglichen wurden.
Finden sich in der eigenen Selbstauskunft noch Forderungen, die beglichen wurden, aber älter als drei Jahre sind, sollten Verbraucher generell reagieren und aktiv eine Löschung beantragen. Hier kann unter Umständen auch eine Schuldnerberatungsstelle helfen.