Der erste Schritt: Termin vereinbaren bei einer anerkannten Schuldnerberatung.
Wenn Sie ein Verbraucherinsolvenzverfahren (Privatinsolvenz) durchführen wollen, müssen Sie sich einen „Partner“ suchen, der Ihnen dabei hilft. Im Gesetz steht, dass dies eine „geeignete Stelle“ sein muss. Die meisten überschuldeten Menschen gehen zu einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle.
In einem persönlichen Beratungsgespräch können Sie dann Fragen zur Verbraucherinsolvenz klären, z.B. „Was passiert mit meinem PKW oder mit meiner Altersvorsorge?“. Unsere Beratungsstelle informiert Sie auch über Ihre Pflichten, damit Sie das Insolvenzverfahren erfolgreich durchlaufen.
Unsere Rechtsanwaltsfachangestellte Frau Hustedt vereinbart gerne mit Ihnen einen Beratungstermin.